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Urheberrecht/Komposition


Das Urheberrecht schützt persönliche geistige Schöpfungen, die unter dem Begriff “Werk” zusammengefasst werden. Der Schutz entsteht, ohne dass das Werk irgendwo angemeldet werden muss, in dem Moment, in dem der Künstler das Werk für andere wahrnehmbar macht. Bei Musik kann das z.B. die Fixierung auf Notenpapier sein; es reicht aber auch schon, wenn der Komponist die Melodie singt und dadurch für andere wahrnehmbar macht. Allerdings muss das Werk ein bestimmtes Maß an Kreativität aufweisen, damit es vom Urheberrecht geschützt wird. Hier spielt die sogenannte “Schöpfungshöhe” eine Rolle.
Der Urheber eines Werkes kann selbst entscheiden, ob und wie er sein Werk veröffentlichen, vervielfältigen, verbreiten, ausstellen, öffentlich wiedergeben oder bearbeiten lassen möchte. Diese Rechte werden vom Gesetzgeber aber teilweise eingeschränkt.

Für den Fall, dass Ihr Werk bzw. Ihre Komposition unbefugt verwendet und/oder ausgewertet wird, übernehme ich für Sie die Abmahnung und gegebenenfalls die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Zudem biete ich Inhouse-Seminre zu urheberrechtlichen Themen an.

Beratungsanfrage

Verlagsvertrag

Musikverlage gehören für Komponisten und Texter zu den wichtigsten Geschäftspartnern. Gerade im Bereich der sog. E-Musik kümmern sie sich darum, die Werke als Noten zu vervielfältigen und zu vertreiben und Labels zu finden, die die Werke durch ihre Interpreten auf Tonträgern produzieren. Im Bereich der U-Musik spielt die Notenverbreitung eine weitaus geringere Rolle. Die Komponisten interpretieren ihre Werke zudem meist selbst. Hier besteht die Aufgabe des Verlages darin, die Komponisten zur Aufnahme ihrer Werke an ein geeignetes Label zu vermitteln. Der Verlag wird dann prozentual an den Einnahmen der Urheber beteiligt.

In Verlagsverträgen wird mindestens geregelt, welche Verwertungsrechte dem Verlag zustehen sollen, was der Zeitraum und das Gebiet der Rechteeinräumung ist und nach welchen Modalitäten die Vergütung erfolgen wird.

Für Verlage entwerfe ich individuelle Verlagsverträge.
Sind Sie Musiker oder eine Band, prüfe ich gern den Ihnen vom Musikverlag zur Unterzeichnung vorgelegten Verlagsvertrag, weise Sie auf Risiken hin und übernehmen ggf. die Verhandlung mit dem Produktionsunternehmen.


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Frank Bauchrowitz - Musik kopieren, aufführen, downloaden - alles verboten?